Nachfolgend können Sie Ihre anmeldepflichtigen Geräte anmelden.
Hinweis: Eine oder mehrere Ladestationen, die einzeln oder gemeinsam mehr als 11 kW Leistung aus dem Netz beziehen können, dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Netzbetreibers installiert und betrieben werden. Die Neuregelung des §14a EnWG betrifft alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb gehen und mindestens 4,2 kW Leistung aufweisen.
Diese Website verwendet nur technisch notwendige Cookies und Dienste, um Ihnen die grundlegende Funktionalität zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu Cookies im Allgemeinen und deren Verwaltung finden Sie hier: verbraucherzentrale.de
Folgende Cookies und Dienste sind für die grundlegende Funktionalität der Website technisch notwendig. Diesen Cookies und Diensten kann nicht widersprochen werden.
Sessioncookie mit zufälliger ID bis zum Sitzungsende. Ordnet zusammenhängende Seitenaufrufe einer Sitzung zu.
Bei der Übermittlung eines Formulars wird ein Cookie mit dem Namen 'nrid' gesetzt. Dies hilft uns festzustellen, welche Formulare der Besucher bereits abgeschickt hat.