Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein individuelles Netzentgelt für die Netznutzung bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Atypisches Verbrauchsverhalten liegt vor, wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs eines Netzkunden außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster liegen. Gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen veröffentlichen wir folgende Hochlastzeitfenster:
1. Mittelspannung | Hochlastzeitraum 2024 | Hochlastzeitraum 2025 |
Winter | 11:00 bis 12:15 Uhr | 09:30 bis 14:30 Uhr 17:00 bis 17:30 Uhr |
Frühling | 10:30 bis 11:45 Uhr | keine |
Sommer | 10:45 bis 14:00 Uhr | keine |
Herbst | 10:15 bis 12:15 Uhr 14:00 bis 14:15 Uhr |
12:30 bis 12:45 Uhr |
2. Umspannung MS / NS | ||
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Winter | 12:00 bis 12:15 Uhr 16:45 bis 19:00 Uhr |
16:45 bis 19:00 Uhr |
Frühling | keine | keine |
Sommer | keine | keine |
Herbst | 17:45 bis 18:00 Uhr | 17:30 bis 18:00 Uhr |
3. Niederspannung | ||
Winter | 11:45 bis 12:00 Uhr 16:45 bis 19:00 Uhr |
16:45 bis 19:00 Uhr |
Frühling | keine | keine |
Sommer | keine | keine |
Herbst | 17:45 bis 18:00 Uhr | 17:30 bis 18:00 Uhr |
Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, Feiertage, Brückentage sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten/Schwachlastzeiten. Die Hochlastzeitfenster können jährlich aktualisiert werden.
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen des Leitfadens der BNetzA erfüllt sein. Insbesondere sind das:
- Eine Bagatellgrenze, die jährliche Entgeltreduzierung muss mindestens 500,00 EUR betragen.
- Der maximale Energiebezug (Maximallast) des Netzkunden innerhalb der Hochlastzeitfenster muss erheblich unter seiner Jahreshöchstlast liegen: HS 10%, HS/MS 20%, MS 20%, MS/NS 30%, NS 30% und es muss eine Mindestverlagerung von 100 kW vorliegen
Information zur Beantragung
Auf den Internetseiten der BNetzA ist ein Leitfaden für den Antrag veröffentlicht. Alle Punkte der dort aufgeführten Checkliste müssen erfüllt sein. Für die Antragstellung ist eine Vereinbarung mit der Hellenstein-Energie-Logistik GmbH notwendig. Für deren Ausarbeitung benötigen wir die in der Checkliste genannten Punkte im Vorfeld der Bearbeitung.